Inhalt
§ 1 Geltungsbereich und Erwerb
- Diese Bedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung der Guthabenkarte der Rheinfähre Königswinter GmbH (im Folgenden „Fähre“).
- Der Vertrag über die Guthabenkarte kommt mit der Rheinfähre Königswinter GmbH zustande.
- Die Guthabenkarte kostet einmalig 3,00 €. Der Betrag deckt die Kosten für Karte und Bearbeitung. Mit der Übergabe wird die Karte Eigentum der Käuferin bzw. des Käufers.
- Beim Kauf fragen wir nach Eurem Namen. Die Angabe ist freiwillig. Ohne Namen erhaltet Ihr einen 16-stelligen Code, der auf jedem Eurer Fahrscheine gedruckt wird.
- Mit dem Erwerb erhaltet Ihr das Recht, über das auf der Karte gespeicherte Guthaben nach diesen Bedingungen zu verfügen. Weitere Ansprüche entstehen durch den Erwerb nicht.
§ 2 Aufladung und Nutzung
- Mit der Guthabenkarte bezahlt Ihr Eure Fährfahrten bargeldlos. Der jeweilige Fahrpreis wird bei der Fahrt vom Guthaben abgebucht.
- Aufladen könnt Ihr die Karte während der Betriebszeiten an Bord der Fähre.
- Eine Aufladung ist mit Beträgen von 10,00 € bis 50,00 € möglich.
- Es gelten die Fahrpreise zum Zeitpunkt der Fahrt, so wie sie an Bord und auf unserer Website ausgehängt sind. Ändern sich die Fahrpreise, bleibt Euer aufgeladenes Guthaben in voller Höhe erhalten.
- Das Guthaben wird nicht verzinst.
- Reicht das Restguthaben für eine Fahrt nicht aus, muss die Karte vorher aufgeladen werden. Eine Zuzahlung ist technisch nicht möglich.
§ 3 Rückgabe
- Ihr könnt die Guthabenkarte während der Betriebszeiten an Bord zurückgeben.
- Bei Rückgabe wird ein Restguthaben nur ausgezahlt, wenn es unter dem kleinsten Fahrpreis (derzeit 1,20 €) liegt. Der Betrag wird kaufmännisch auf volle 0,10 € gerundet. Ein höheres Restguthaben könnt Ihr weiter für Fahrten nutzen.
- Der Kaufpreis der Karte von 3,00 € wird nicht erstattet.
- Teilauszahlungen sind nicht möglich.
§ 4 Gültigkeit des Guthabens
Das Guthaben verfällt nicht.
§ 5 Verlust und Beschädigung
- Habt Ihr beim Kauf Euren Namen angegeben oder liegt Euch der 16-stellige Code vor (er steht auf jedem Eurer Fahrscheine), können wir die Karte bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sperren und das Guthaben übertragen.
- Ohne Namen oder Code können wir die Karte nicht zuordnen. Das Guthaben kann dann weder gesperrt noch ersetzt werden.
§ 6 Betriebsunterbrechungen
Kann die Fähre wegen Hochwasser, Niedrigwasser, Eisgang, technischer Störungen oder aus anderen Gründen, die die Fähre nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht fahren, bleibt Euer Guthaben in voller Höhe erhalten. Eine Erstattung oder Entschädigung gibt es in diesem Fall nicht.
§ 7 Missbrauch
- Wird eine Karte manipuliert, verfälscht oder missbräuchlich genutzt, sperren wir sie unverzüglich.
- Bei strafbaren Handlungen erstatten wir Anzeige.
§ 8 Datenschutz
Gebt Ihr beim Kauf Euren Namen an, speichern wir ihn zusammen mit der Kartennummer und dem Guthaben in unserem Kassensystem, damit wir die Karte bei Verlust sperren können. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung unter faehre-koenigswinter.de/datenschutzbestimmungen.
§ 9 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
§ 10 Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Königswinter.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Seid Ihr Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit Euch dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem Ihr Euren gewöhnlichen Aufenthalt habt.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

