RHEINFÄHRE KÖNIGSWINTER

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rheinfähre Königswinter GmbH für die Nutzung von Guthabenkarten

Für die Ausgabe und Nutzung von Guthabenkarten zur Fahrpreiszahlung für Beförderungsleistungen der Rheinfähre Königswinter GmbH (im Folgenden „Guthabenkarte‘‘ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB‘‘ genannt). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, ein- schließlich der Erteilung von Informationen und Auskünften, im Zusammenhang mit der Ausgabe und Nutzung der Guthabenkarte.

§ 1. Erwerb

Vertragspartner des Fahrgastes für die Ausgabe und Nutzung der Guthabenkarte ist die Rheinfähre Königswinter GmbH, Meerkatzstraße 12 53639 Königswinter

Die Guthabenkarte ist auf unseren Fähren erhältlich. Die Guthabenkarte verbleibt im Eigentum der Rheinfähre Königswinter GmbH. Der Fahrgast erhält ausschließlich das Recht, über das Guthaben auf der Guthabenkarte zu verfügen.

§ 2. Aufladung und Benutzung

Mit der Guthabenkarte können Fahrpreiszahlungen für Beförderungsleistungen der Rheinfähre Königswinter GmbH bargeldlos vorgenommen werden.

Das Aufladen neuer Beträge kann auf unseren Fähren während der Betriebszeiten erfolgen. Die Gut- habenkarte kann mit einem Betrag von €10,- bis 50€, - aufgeladen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Guthabenkarte maximal bis zu einem Guthaben von …50,- Euro aufzuladen.

§ 3. Rückgabe

Der Fahrgast ist berechtigt, die Guthabenkarte an die Rheinfähre Königswinter GmbH zurückzugeben. Die Rückgabe der Guthabenkarte kann auf unseren Fähren während der Betriebszeiten erfolgen. Die Auszahlung eines etwaig auf der Guthabenkarte noch aufgeladenen Guthabens erfolgt nur unterhalb des kleinsten Fahrpreises von derzeit 0,70 Euro. Die Barauszahlung wird auf volle 0,10 Euro kaufmännisch gerundet. Eine Auszahlung von Teilbeträgen ist nicht möglich und auch eine Nachzahlung in bar auf ein Ticket ist nicht möglich.

§ 4. Verlust

Die Guthabenkarte wird bei der vollständigen Entladung des aufgeladenen Betrages eingezogen. Bei Verlust der Karte gibt es keine Möglichkeit zur Wiederherstellung des Guthabens.

§ 5. Missbrauch

Im Falle des Missbrauchs, insbesondere der Manipulation, wird die Guthabenkarte unverzüglich gesperrt. Bei Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige. Die Rheinfähre Königswinter GmbH behält sich vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

§ 6. Sonstiges

Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Königswinter. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich.

Rheinfähre Königswinter GmbH
Meerkatzstraße 12
53639 Königswinter